August 19, 2021

UN-Menschenrechtsrat: Freiwillige Standards für Multinationale, der Lobbyismus geht weiter

Raffaele Morgantini

Einführung

Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Reihe von Aktivitäten organisiert, um den 10. Jahrestag der Annahme der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) zu begehen. Weltweit werden die UNLP als einziges maßgebliches normatives Rahmenwerk zur Verhinderung der negativen Auswirkungen der Aktivitäten transnationaler Unternehmen (TNCs) auf die Menschenrechte proklamiert.

Allerdings ist seit einiger Zeit klar, dass die Prinzipien nicht effizient sind. Tatsächlich können damit die transnationalen wirtschaftlichen und politischen Vereinbarungen, die es zulassen, dass TNCs Menschenrechte ignorieren und dafür rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, nicht angegangen werden. Die Straffreiheit, Schutzschild der TNCs bei ihrem Bemühen, die Struktur der internationalen Wirtschaft im Griff zu behalten, ist für die Prinzipien, deren Anwendung vollkommen freiwillig ist, undurchdringbar. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtend und es gibt keine Regelungen für Überwachungsmechanismen außer den freiwilligen, oder für Sanktionen bei Verstößen.

TNCs und ihre Vertreter(innen), ganz zu schweigen von ihren politischen, akademischen und NRO Verbündeten, unterstützen und fördern die UNLP und andere freiwillige Standards, die in verschiedenen internationalen Foren übernommen wurden – insbesondere von der OECD und der IAO. Dies ist keine Überraschung, denn es ist Teil der Strategie der TNCs, von der Notwendigkeit verbindlicher Gesetze abzulenken, die einen echten Schutz vor Straffreiheit bei Verstößen bieten würden, und auch ein rechtlicher und politischer Hebel für betroffene Gruppen bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit wären. Seit mehreren Jahren wird diese Strategie nun durch Initiativen gestärkt, die auf dem Konzept der Sorgfaltspflicht aufbauen, auf die in den UNLP verwiesen wird.

Angesichts dieses Sachverhalts kämpfen soziale Bewegungen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen weiterhin gegen die Architektur der Straffreiheit, die von den dominierenden Mächten gestützt wird –  die, das sollten wir nicht vergessen, am stärksten verantwortlich sind für das Plündern von Ressourcen, die Enteignung der Arbeiterklassen und die Zerstörung der Umwelt. Deshalb plädieren sie verstärkt für die Ausarbeitung rechtlich verbindlicher internationaler Standards und argumentieren insbesondere innerhalb des Menschenrechtsrats für ein verbindliches Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten von TNCs im Hinblick auf Menschenrechte.

Die UNLP und die Sorgfaltspflicht bei der 47. Tagung des Menschenrechtsrats

2014 gründete der Menschenrechtsrat eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines verbindlichen Abkommens, mit dem Ziel, die Lücken in den UNLP mittels eines effektiven und effizienten Rahmen-Regelwerks zu schließen. Die TNCs und ihre Verbündeten bleiben dabei, dass die Entwicklung verbindlicher Standards unnötig ist, da ihre Aktivitäten bereits von nationaler Gesetzgebung und freiwilligen internationalen Rahmenwerken abgedeckt seien, und dass das Problem nicht so sehr das Fehlen gesetzlicher Rahmenbedingungen sei als vielmehr die Unfähigkeit des Staates, sie durchzusetzen.

Bei der 47. Tagung des UN-Menschenrechtsrats (Juni-Juli 2021) hatten Kritiker verbindlicher Standards Gelegenheit, diese Argumentationskette fortzuführen und nutzten den Jahrestag der UNLP, um die vorgeblich berechtigten freiwilligen Regelungen weiter zu verteidigen.

Dabei kam nur die Widersprüchlichkeit dieses Diskurses zutage. Einerseits behaupten die TNCs und ihre Vertreter(innen) und Verbündeten, sie wollten freiwillige Standards erfüllen, um die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Andererseits kämpfen sie vehement dafür, Initiativen zu unterminieren, die sie zwingen würden, sich tatsächlich zu verantwortlichem Verhalten zu verpflichten, mit dem Menschenrechte eingehalten würden.

Am 29. Juni 2021 organisierte der Menschenrechtsrat während seiner 47. Tagung ein Podium zu den UNLP, bei dem mehrere hochrangige Redner(innen)[1] das Wort ergriffen.

Bei diesem Podium gab es keine abweichenden Meinungen, auch nicht bei den Gewerkschaften. Also wurden dort zehn Jahre nach Einsetzung der UNLP einfach wieder einmal all ihre Vorteile aufgezählt, statt zuzugeben, dass die schlechten Ergebnisse eben aufgrund dieses nicht verbindlichen Charakters zustande kommen. Darüber hinaus wurde der Prozess, verbindliche Regeln aufzustellen sowie ihr Nutzen hinsichtlich der Unternehmensverantwortung überhaupt nicht erwähnt.

Am nächsten Tag fand im Plenum des Menschenrechtsrats eine Diskussion mit der Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte und transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen (nachstehend Arbeitsgruppe UNLP) statt. Diese Arbeitsgruppe, die im Jahre 2011 nach der Annahme der UNLP gegründet wurde, hat das Mandat, die effektive und umfassende Verbreitung und Umsetzung der Leitprinzipien zu fördern.[2] Die Arbeitsgruppe UNLP stellte drei Berichte vor[3]: einen allgemeinen Bericht mit Rückblick auf 10 Jahre UNLP und zwei thematische Berichte zum Schutz der Verteidiger(innen) der Menschenrechte und Zugang zur Justiz in Fällen von Verstößen gegen die Menschenrechte durch Unternehmen.

Abgesehen von mangelnder Selbstkritik und dem kompletten Fehlen jedweder Hinweise auf Initiativen zur Entwicklung bindender Standards oder ihre Anerkennung ist das markanteste Merkmal dieser Berichte ihr fortwährendes Bewerben des Konzepts der Sorgfaltspflicht. Das ist nicht unbedeutend.


Die 47. ordentliche Sitzung des Menschenrechtsrates (HRC47) fand vom 21. Juni bis 14. Juli 2021 in Genf und online statt. Foto: Geneva Environment Network

Was ist Sorgfaltspflicht?

Sorgfaltspflicht ist ein Konzept, das von Unternehmen verlangt, eigene Pläne zu entwickeln, um die Risiken negativer Auswirkungen auf Menschenrechte bei ihren Unternehmungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass Prävention und Wiedergutmachung von Verstößen gegen die Menschenrechte in diesem Zusammenhang allein von der Qualität dieser Pläne und dem guten Glauben des Unternehmens abhängig sind.

Sorgfaltspflicht wird heutzutage von den dominierenden politischen Mächten und immer häufiger von den TNCs selbst[4] als DIE Lösung angepriesen. Derzeit werden auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene mehrere Initiativen zu dem Thema ausgerollt. Das aufschlussreichste Beispiel ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, eine EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflicht und Unternehmensverantwortung aufzustellen.

Dieses Konzept ist ein Schlüsselelement der UNLP und für TNC-Selbstregulierung. Mit anderen Worten: Obwohl es möglich wäre, sich in Richtung verbindlicher Standards für die Sorgfaltspflicht zu bewegen (wie mit dem Entwurf einer Europäischen Richtlinie, die von verbindlicher Sorgfaltspflicht spricht), werden solche Standards immer eingeschränkt sein, solange es den TNCs obliegt, einseitig die Pläne aufzustellen, in denen definiert wird, worin Verstöße gegen die Menschenrechte bestehen. Somit, selbst mit dem Konzept einer verbindlichen Sorgfaltspflicht, wären Sanktionen nur in Fällen möglich, in denen es nachweislich eine Verbindung gibt zwischen den Plänen des TNC und dem Verstoß und nicht für Verstöße gegen Menschenrechte aufgrund von Unternehmungen des TNCs allgemein.

Verantwortung entlang der TNC-Wertschöpfungskette, die Einbindung gesetzlicher Rechenschaftsmechanismen, wie auch Mechanismen zur Überwachung, Durchsetzung und für Sanktionen, sind die Basis für die Effizienz von Regeln, die darauf abzielen, die Aktivitäten von TNCs zu regulieren. Sie könnten sogar Bestandteil eines Gesetzes zur Sorgfaltspflicht werden, wären aber immer noch verbunden mit den Plänen, die die TNCs selbst entwickelt und bewertet haben. Dies bedeutet, dass Sorgfaltspflicht (auch verpflichtend), wie sie von Unterstützer(inne)n gefordert wird, ein restriktives Konzept ist. Das ist der Grund, aus dem wir darüber hinaus gehen müssen.

Soziale Bewegungen schlagen zurück

Angesichts dieser Tricks und Schachzüge haben soziale Bewegungen und Vertretungen von Gemeinschaften, die von TNC-Aktivitäten betroffen sind, mobil gemacht. Sie machen sich jeden verfügbaren Raum in der UN zu eigen und bilden eine Angriffsfront gegen die Straffreiheit der TNCs. Es sollte gesagt werden, dass Graswurzelbewegungen seit mehr als 30 Jahren fordern, dass die UN die Straffreiheit beenden, indem sie verbindliche Regeln zur Kontrolle dieser Wirtschaftsriesen aufstellen.

Die Globale Kampagne zur Verteidigung der Souveränität der Völker, zur Entmachtung der transnationalen Unternehmen und zur Beendigung der Straffreiheit,[5] ein Netzwerk aus mehr als 250 sozialen Bewegungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, landwirtschaftlichen Genossenschaften und Gewerkschaften, kämpft für die Ausarbeitung verbindlicher Regeln zur Kontrolle der Aktivitäten von TNCs und entwickelt begleitende Strategien innerhalb des Menschenrechtsrats. Sie beteiligt sich aktiv an der Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der UN, welche ein verbindliches Abkommen zu TNCs verhandelt.

Am 30. Juni 2021 gaben sieben Mitgliedsorganisationen der Globalen Kampagne[6] eine gemeinsame Erklärung im Plenum des Menschenrechtsrats ab, als Antwort auf die oben erwähnte Präsentation der Arbeitsgruppe UNLP. In ihrer Erklärung drückten diese Organisationen ihre tiefe Besorgnis über die allgemeine Tendenz aus, nicht zuletzt innerhalb der besagten Arbeitsgruppe, die rechtliche Verantwortung von TNCs auf bloße Sorgfaltspflicht herunterzubrechen. Bezugnehmend auf die Resolution 26/9 des Menschenrechtsrats, die den Prozess anstieß, ein verbindliches Abkommen zu TNCs zu entwickeln, riefen sie die Arbeitsgruppe UNLP dazu auf, ihr Mandat breiter auszulegen und sich von diesem reduktionistischen Ansatz wegzubewegen und zu akzeptieren, dass die rechtliche Verantwortung von TNCs eine Reihe wichtiger Elemente abdecken sollte, darunter Betrachtungen zur Prävention, vor und über der Sorgfaltspflicht. In der Erklärung werden auch UN- Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, sich konstruktiv am Prozess des verbindlichen Abkommens zu beteiligen, als einzigem Weg in Richtung einer effektiven Kontrolle von TNCs.

Eine weitere Aktion in den UN von den Mitgliedsorganisationen der Globalen Kampagne waren zwei Nebenveranstaltungen zu verschiedenen Aspekten der Befürwortung des verbindlichen Abkommens.

Die erste, die am 23. Juni 2021 stattfand, mit dem Titel “The Right to the City and the UN Binding Treaty on TNCs and Human Rights (Das Recht auf Stadt und das verbindliche Abkommen der UN zu TNCs und Menschenrechten”,[7] wurde von Vertreter(innen) von Kommunen und Organisationen besucht, die die Auswirkungen von TNCs auf lokaler Ebene hervorhoben und die Möglichkeiten, die ein verbindliches UN-Abkommen unter dem Aspekt des Rechts auf Stadt bieten würden.[8] Soziale Bewegungen und Kommunen melden sich verstärkt gegen die Macht dieser Unternehmen zu Wort, sei es bei der Finanzierung des Wohnungsmarkts, Monopolstellungen bei den Lebensmittel-Lieferketten, der Verschmutzung der städtischen Umgebung oder dem Leugnen des Rechts auf Wasser, Gesundheit etc. Das Problem der Straffreiheit von TNCs ist deshalb nicht, wie allgemein angenommen wird, nur ein Problem von Randgebieten, von Ländern im Süden, von ländlichen Räumen oder der Bevölkerung von Gebieten, aus denen natürliche Ressourcen entnommen werden, sondern ganz unstrittig auch ein städtisches Problem. Deshalb müssen sich auch städtische Gemeinden für neue gesetzliche Normen aussprechen. Damit wird es möglich sein, spezifische und durchführbare Vorschläge zu diskutieren, um unsere Gesellschaften zu demokratisieren und lokale demokratische Foren durch Einführung alternativer Modelle zu der von den TNCs befürworteten ökonomischen und städtischen Entwicklung breiter aufzustellen. 2020 wurde ein “Aufruf von Kommunen zur Unterstützung des verbindlichen UN-Abkommens”[9] gestartet, um zu zeigen, dass städtische Gebiete  an einem ambitionierten Abkommen zu dem Thema interessiert sind, das einen Fortschritt in Richtung eines neuen Paradigmas des Rechtes auf Stadt ermöglichen könnte

Die zweite von der Globalen Kampagne während der 47. Tagung des Menschenrechtsrats organisierte Veranstaltung fand am 29. Juni 2021 statt. Sie lief unter dem Titel “Big pharma vs. the people in times of COVID: Ways of guaranteeing the right to health (Pharmariesen gegen das Volk in Zeiten von COVID: Wie das Recht auf Gesundheit garantiert werden kann)”,[10] Hier war die Gelegenheit, sich gegen die schädlichen Aktionen von TNCs im Umfeld der COVID-19-Pandemie auszusprechen und die dringende Notwendigkeit von Entwurf und Annahme eines verbindlichen Abkommens zur Regulierung von TNCs zu betonen – insbesondere von Pharmafirmen, die den Zugang zu Medizin und Gesundheit für alle verhindern. Bei dieser Debatte sprachen die Diskussionsteilnehmer(innen) über verschiedene Strategien zum Umgang mit der im Gesundheitsbereich herrschenden Straffreiheit und Diskriminierung. Sie sprachen auch über das Erfordernis, das Recht des geistigen Eigentums bei Impfstoffen und Medikamenten gegen COVID-19 auszusetzen. Dieses Recht macht es möglich, dass TNCs die Kontrolle über die öffentliche Gesundheit und die Vermarktung dieser Produkte behalten. Letztlich wurde darüber diskutiert, wie ein Abkommen, das den Namen verdient, dabei helfen könnte, die Aktivitäten von Pharmariesen zu regulieren und folglich lokale und nationale Kapazitäten für den Umgang mit Gesundheitsschlägen wie COVID-19 stärken könnte.

Schlussbetrachtung

Die UNLP und die gesamte Palette freiwilliger Standards sind Werkzeuge in den Händen der dominanten Eliten und versagen beim Umgang mit den Bedürfnissen betroffener Menschen und Gemeinschaften. Dies ist der Grund, aus dem sie Kontroversen in UN-Debatten entfacht haben und weiterhin entfachen.

Der Menschenrechtsrat, und die UN im Allgemeinen, sind somit wichtige Foren beim Kampf für soziale Gerechtigkeit und eine gerechtere Welt – vorausgesetzt die Menschen machen sie sich zunutze.

Gleichzeitig sind die UN auch ein Bereich, der von den größeren politischen und wirtschaftlichen Mächten genutzt werden kann, um ihre Privilegien zu schützen. Deshalb ist die Stimme der TNCs so laut und allgegenwärtig in UN-Institutionen und Foren. Deshalb ist es so wichtig, Kontrolle über diese Foren zu erlangen, wenn wir Manipulationsversuchen entgegentreten müssen und dabei weiter in Richtung progressiver Normen schreiten wollen, die die Bedürfnisse und Forderungen der Menschen erfüllen, so wie ein verbindliches Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten von TNCs.

Raffaele Morgantini, ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen für CETIM

[1] Ms. Michelle Bachelet, High Commissioner for Human Rights, Mr. John [1] Fr. Michelle Bachelet, Hohe Kommissarin für Menschenrechte, Hr. John Ruggie, Verfasser der UNGPs; Fr. Sharan Burrow, Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbunds; Fr. María Fernanda Garza, Stellvertretende Leiterin der Internationalen Handelskammer, einer der größten Organisationen, die die Interessen von TNCs vertritt; sowie Minister aus verschiedenen Ländern

[2] https://www.ohchr.org/en/issues/business/pages/wghrandtransnationalcorporationsandotherbusiness.aspx

[3] Berichte hier: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session47/Pages/ListReports.aspx

[4] Siehe die Liste großer Unternehmen, Verbände & Investoren mit öffentlichen Erklärungen & Bestätigungen bei der Unterstützung der Regelung der verbindlichen Sorgfaltspflicht: https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/list-of-large-businesses-associations-investors-with-public-statements-endorsements-in-support-of-mandatory-due-diligence-regulation/

[5] https://www.stopcorporateimpunity.org

[6] CETIM, Corporate Accountability International, FIAN International, Transnational Institute, Friends of the Earth International, American Association of Jurists, the International Association of Democratic Lawyers

[7] Nebenveranstaltung unter diesem Link: https://www.youtube.com/watch?v=0aD9tpkdkbU

[8] Das Recht auf Stadt ist ein Konzept, das Henri Lefebvre in seinem Buch „Le Droit à la Ville/Das Recht auf Stadt“ zuerst angesprochen hat. Dieser Gedanke wurde jetzt von sozialen Bewegungen, Denker(inne)n und einigen progressiven Kommunen wieder aufgenommen, als Aufruf, die Stadt als gemeinsamen Raum in Anspruch zu nehmen, geschützt vor den zerstörerischen Folgen des Kapitalismus und der Kommodifizierung der Wirtschaft. Es kommt darauf an, das Recht auf Stadt als ein gemeinschaftliches Recht zu verstehen, und nicht als ein individuelles Recht, weil jeder transformative Prozess dieser Art unvermeidlich abhängig ist von der Kraft der Gemeinschaft, Urbanisierungsprozesse umzuformen.

[9] https://bindingtreaty.org/local-authorities-in-support-to-the-un-binding-treaty/

[10] Nebenveranstaltung unter diesem Link: https://www.youtube.com/watch?v=0W9dAMGMy1c&t=5237s